Freitag, 10. Februar 2017

Showdown zwischen Erdogan und Böhmermann

Heute soll es nun soweit sein. Am heutigen Freitag soll das Hamburger Landgericht darüber entscheiden, wie in Zukunft mit DEM "Schmähgedicht" künftig umgegangen werden soll.

Allein die Farce, dass eine solche Klage, von einem Diktator überhaupt möglich ist ... Ohne Worte. Sollte aber das LG Hamburg heute zu einer Entscheidung kommen, die diesem Erdogan Recht gibt, dann stellt sich mir die Frage:

Welche Wertigkeit hat unser Grundgesetz überhaupt noch? Ganz speziell in diesem Fall Artikel 5 unseres Grundgesetzes.

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